Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Günter Becker, spricht sich dafür aus, dass bei der anstehenden Überarbeitung des saarländischen Polizeigesetzes der Gedanke der Sicherheit im Zentrum stehen soll.

Günter Becker: "Opferschutz geht vor Täterschutz! Dieser Grundsatz muss sich in einem leistungsstarken Polizeigesetz niederschlagen."
Der CDU-Innenexperte weist darauf hin, dass die bisher im Rahmen der Gesetzesevaluierung diskutierten Lockerungen überwiegend dem inzwischen hinfällig gewordenen Koalitionsvertrag mit FDP und Grünen geschuldet waren. Er betont, dass nun genau hingeschaut werden muss, welche Änderungen für den Schutz der Bevölkerung und die Arbeit der Polizei sinnvoll und erforderlich sind.
Günter Becker: "Regelungen wie die automatisierte Kennzeichenerfassung können ohne Probleme aus dem Polizeigesetz gestrichen werden, da sie im Saarland nie zur Anwendung kamen. Andere Regelungen hingegen sollten erhalten bleiben. Zu denken ist dabei zum Beispiel an die vorbeugende Telekommunikationsüberwachung, die sich nach allen Erfahrungen innerhalb und außerhalb des Saarlandes als ein geeignetes Mittel zur Gefahrenerforschung und Gefahrenabwehr dargestellt hat. Unter Beachtung des absoluten Trennungsgebotes zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ist die Telekommunikationsüberwachung ein unabdingbares Muss im Kampf gegen den Terrorismus, ganz gleich von rechts oder links oder aus islamistischen Gruppierungen."
Der CDU-Innenpolitiker bekräftigt, dass hier genau geprüft werden muss, welche Instrumentarien auch zukünftig gebraucht werden, damit die Polizei ihre Arbeit zum Wohle und im Interesse der saarländischen Bevölkerung ausüben kann. „Was notwendig ist, muss im Gesetz bleiben“, so Günter Becker abschließend.